Hinweis HWG

Bitte aufmerksam lesen!

Besonderer Hinweis zum HWG (Heilmittelwerbegesetz)

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei keiner der aufgeführten Anwendungen der Eindruck erweckt wird, dass hier ein Heilungsversprechen unsererseits zugrunde liegt, bzw. Verbesserung oder auch Linderung einer Krankheit oder Gewichtsabnahme, Umfang- bzw. Fettreduktion, Gewebestraffung garantiert oder versprochen wird.

Es gibt mehrere Studien zur Umfangreduzierung / Veränderung der Körperform / Gewichtsreduktion mittels Ultraschall, von denen nach derzeitigem Stand noch keine als unabhängige wissenschaftliche Untersuchung nachweist, dass die Ultraschall-Kavitation zu einer Gewichtsreduzierung und / oder Veränderung der Körperform führt.

Es gibt Studien zur neuromuskulären Stimulation, jedoch ist nach derzeitigem Stand noch keine unabhängige Studie wissenschaftlich anerkannt. Somit ist noch nicht durch eine unabhängige wissenschaftliche Studie nachgewiesen, dass Biostimulation zur Stärkung der Rücken-, Halte- und der Beckenbodenmuskulatur führt.

Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG), dürfen öffentlich keine Aussagen zu speziellen naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapiemethoden getätigt werden. Ein Behandlungserfolg kann weder versprochen, noch in Aussicht gestellt werden. In zahlreichen Studien und individuellen Heilversuchen am Menschen zeigten die meisten der auf unserer Homepage gelisteten und in unserer Praxis ausgeübten Naturheilverfahren gute Ergebnisse. Doch weisen wir Sie darauf hin, dass die meisten vorgestellten Naturheilverfahren nicht wissenschaftlich anerkannt sind.

Sie haben weitere Fragen?  Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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